Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts:

TIV fordert Lösung für kleine und mittlere Betriebe

Flexibilität erforderlich – Belastungen bereits jetzt riesig 

Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) wächst der Druck auf die Regierung und Parlament, die Arbeitszeiterfassung in Deutschland abschließend zu regeln. Der Tankstellen-Interessenverband fordert eine Regelung, die kleine und mittlere Betriebe – also insbesondere auch Tankstellen – von einer sogenannten Stechuhren-Verpflichtung ausnimmt.

Das BAG hatte in seiner bisher nur vorliegenden Pressemitteilung (Az.: 1ABR 22/21) vergangene Woche verlauten lassen, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Damit unterstreicht das BAG auch das sogenannten Stechuhr-Urteilt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2019, das den EU-Mitgliedstaaten aufgab, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es dazu: „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“

Diese Gemengelage erhöht für die Politik den Druck zu handeln. Die Vorgabe des BAG wird in Fachkreisen als „Paukenschlag“ aufgefasst, um die Politik aufzurütteln, endlich entsprechend den EU-Vorgaben zu handeln. Zugleich ist eine heftige Diskussion über Ausnahmeregelungen aufgeflammt. In einer Zeit, in der die Pandemiefolgen noch nicht verdaut sind, vielleicht ein Corona-Herbst wieder vor der Tür steht und die Energiepreise durch die Decke schießen, sind gerade für den kleineren und kleinen Mittelstand zusätzliche Bürokratieregelungen Gift. Zugleich ist es fair und sinnvoll, die Arbeitszeit von Arbeitnehmer sachgerecht und angemessen zu erfassen.

Vor diesem Hintergrund ist gerade auch für Tankstellen und andere Klein- und Mittelbetriebe eine Regelung mit Augenmaß zu entwickeln. Für kleine und mittlere Betriebe müssen andere, intelligente Arbeitszeiterfassungssysteme entworfen werden als für Großbetriebe. Auch über eine generelle Ausnahme der Tankstellen ist nachzudenken. Gerade die in Pandemie-Zeiten systemrelevanten Tankstellenbetreiber dürfen aus der Sicht des TIV mit ihren wenigen, heute noch schwer akquirierbaren Mitarbeitern nicht von neuen und zusätzlichen Bürokratieregelungen belastet werden.

 

Ansprechpartner

Herbert W. Rabl, Pressesprecher des Verbandes, Mobil 0172/6397000